Allgemeine Einkaufsbedingungen

  1. Die Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag zwischen Auftragnehmer und der Powertech Int. GmbH, nachstehend Powertech Int. GmbH genannt, richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Die Einkaufsbedingungen Produktionsmaterial und Komponente von  Powertech Int. GmbH  sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
 
  1. Bestellung und Annahme sowie ihre Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben abreden bei Vertragsabschluss sind nur wirksam, wenn sie von Powertech Int. GmbH schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss. Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen an, so ist Powertech Int. GmbH zum schriftlichen Widerruf berechtigt.
 
  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, sind die Rechnungen an die Rechnungsprüfung der belieferten Stelle von Powertech Int. GmbH zu leiten. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Powertech Int. GmbH abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen, das gilt nicht für den verlängerten Eigentumsvorbehalt sowie für Abtretungen an Unternehmen, an welchen Powertech Int. GmbH mit über 50 % direkt oder indirekt beteiligt ist.Tritt der Auftragnehmer seine Forderungen gegen Powertech Int. GmbH entgegen dem vorherigen Satz ohne deren Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Powertech Int. GmbH kann jedoch nach ihrer Wahl mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer oder den Dritten leisten.
 
  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Sie dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung mit ihrer Geschäftsverbindung werben. Zeichnungen, Modelle, Schablonen, Muster und ähnliche Gegenstände, die dem Auftragnehmer von Powertech Int. GmbH zur Verfügung gestellt oder von ihr bezahlt werden, bleiben Eigentum von Powertech Int. GmbH. Sie dürfen Dritten nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von  Powertech Int. GmbH  für Lieferungen an Dritte verwendet werden. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.
 
  1. Bei Kurzarbeit,Pandemie oder Betriebsunterbrechung und sonstigen Fällen der Betriebsruhe, die Powertech Int. GmbH ohne eigenes Verschulden an der Annahme der Lieferungen und Leistungen in dem betroffenen Bereich hindern, werden die Vertragspartner einen geeigneten Ersatztermin vereinbaren. Powertech Int. GmbH wird den Auftragnehmer hierzu nach Möglichkeit rechtzeitig ansprechen.
 
  1. Der Auftragnehmer muss für seine Lieferungen oder Leistungen die neuesten anerkannten Regeln der Technik, die Sicherheitsvorschriften sowie die vereinbarten technischen Daten einhalten. Erbringt er Leistungen auf dem Gelände des Auftraggebers, so hat er dem von diesem benannten Koordinator den Beginn und den Umfang der Arbeiten bekannt zu geben sowie deren Ablauf abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist der Koordinator weisungsbefugt. Für Materialien (Stoffe, Zubereitungen) und Gegenstände (z. B. Güter, Teile, technisches Gerät, ungereinigtes Leergut), von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen, für die Umwelt sowie für Sachen ausgehen können und die deshalb aufgrund von Vorschriften eine Sonderbehandlung in Bezug auf Verpackung, Transport, Lagerung, Umgang und Abfallentsorgung erfahren müssen, wird der Auftragnehmer an Powertech Int. GmbH mit dem Angebot ein vollständig ausgefülltes Sicherheitsdatenblatt nach §14 der Gefahrstoffverordnung und ein zutreffendes Unfallmerkblatt (Transport) übergeben. Im Falle von Änderungen der Materialien oder der Rechtslage wird der Auftragnehmer an Powertech Int. GmbH aktualisierte Daten – und Merkblätter übergeben.
 
  1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass seine Lieferungen und Leistungen während der Gewährleistungsfrist fehlerfrei bleiben. Ihre Dauer bestimmt sich nach der gesetzlichen Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche. Dies gilt auch bei Mehrschichtbetrieb. Die Verjährung der Ansprüche wegen eines bestimmten Mangels wird durch eine schriftliche Mängelrüge von Powertech Int. GmbH bis zur Mängelbeseitigung gehemmt. Diese Hemmung endet jedoch drei Monate nach Zugang der schriftlichen Erklärung, der Mangel sei beseitigt oder es liege kein Mangel vor. Fehler sind dem Auftragnehmer, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
 
  1. Der Auftragnehmer haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Lieferungen und Leistungen aus der Verletzung erteilter oder angemeldeter Schutzrechte ergeben. Der Auftragnehmer stellt Powertech Int. GmbH von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Rechte frei. Mit der Lieferung eines urheberrechtlich geschützten Werkes erhält Powertech Int. GmbH vom Auftragnehmer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht in allen Nutzungsarten.
 
  1. Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist Powertech Int. GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit kein Rücktritt erfolgt, kann Powertech Int. GmbH einen Betrag von mindestens 5 % der Vergütung als Sicherheit für die vertraglichen Ansprüche bis zum Ablauf der vertraglichen Gewährleistungsfrist einbehalten.
 
  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrugs oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit von beim Auftragnehmer beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Powertech Int. GmbH ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Auftragnehmer bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten ist der Auftragnehmer verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Powertech Int. GmbH betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten.

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Für die Auslegung des Vertrages ist der deutsche Wortlaut maßgebend. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferungen oder Leistungen ist das Empfängerwerk oder die Empfänger – Niederlassung gemäß Auftrag von Powertech Int. GmbH. Darüber hinaus ist der Erfüllungsort Grünberg unser Geschäftssitz. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel – und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Grünberg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Powertech Int. GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Auftragnehmers Klage zu erheben.